Strom

Auszug aus der "Zusammenstellung der gefassten Beschlüsse des Landesinstallateurausschusses Baden-Württemberg (LIA)", Stand Dezember 2011. Bei der Eintragung orientiert sich die EGT an den Beschlüssen des Landesinstallateurausschusses.

  • Gewerbeanzeige nach §14 GeWo
  • Eintragung in die Handwerksrolle und die Meisterprüfung in einem Elektro-Handwerk
  • Installateur-Ausweis
  • Werkstattausrüstung entsprechend der Vorgaben des LIA
  • Erfolgreiche Werkstattbesichtigung durch die Beauftragten des BezIA

Weiterhin hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektroniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) festgelegt. 

Sämtliche Dokumente hierzu finden Sie im nachfolgenden Raster.

  • Neue Kundenanlagen
  • Zu erweiternde Anlagen, die die festgelegte Leistung überschreiten
  • Vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. an Baustellen oder bei Schaustellerbetrieben
  • Eigenerzeugungsanlagen
  • Geräte zum Heizen oder Klimatisieren, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
  • Anschluss von Motoren (Aufzüge, Pumpen, etc.)
  • Röntgengeräte, Tomographen und ähnliche Geräte
  • Anschluss von Geräten mit Anschnittsteuerung, Gleichrichtung oder Schwingungspaketsteuerung
  • Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW

Einfach alle Daten in das Anmeldeformular für den Netzanschluss eintragen (Pflichtfelder sind gekennzeichnet) und mit Stempel sowie Unterschrift des Grundstückeigentümers bzw. Anschlussnehmers an die EGT Energie GmbH senden.

Für die Inbetriebnahme der Anlage müssen Sie nun ein separates Formular ausfüllen, das sie hier finden.

Diese Dokumente und Formulare finden Sie zusammen mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung hier.

Informationen zu den Technischen Anschlussbedingungen Niederspannung und den Technischen Mindestanforderungen Mittelspannung sowie dem Anmeldeverfahren finden Sie hier.

Folgende Anwendungsregeln des Verbands der Elektrotechnik/ Elektronik/ Informationstechnik müssen Vertragsinstallateure zudem beachten:

  • VDE-Anwendungsregel 4101
    Informationen zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2011-08 "Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz" können Sie im nachfolgendem Link einsehen. Über diesen Link kann die Anwendungsregel bezogen werden. VDE-AR-N 4101
    Hinweis zu 4.2, Ausführung der Zählerplätze:
    Bitte beachten Sie, dass im Netzgebiet der EGT Energie GmbH bis auf Weiteres nur Zählerplätze mit Drei-Punkt-Befestigung freigegeben bzw. zugelassen sind.
  • VDE-Anwendungsregel 4102
    Informationen zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4102:2012-04 "Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung - Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss von ortsfesten Schalt- und Steuerschränken, Zähleranschlusssäulen, Telekommunikationsanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge" können Sie im nachfolgendem Link einsehen. Über diesen Link kann die Anwendungsregel bezogen werden. VDE-AR-N 4102
  • DE-Anwendungsregel 4105
    Informationen zur VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz – Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ können unter nachfolgendem Link aufgerufen werden. Über diesen Link kann die Anwendungsregel bezogen werden. VDE-AR-N 4105

Übergangsfristen für die VDEW-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz":
Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 ersetzt seit 1. Januar 2012 für EEG-Anlagen die VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ inkl. Merkblatt und Hinweis sowie die Regelung aus der „Ergänzung zur TAB 2007“ des BDEW. Für andere Erzeugungsanlagen gilt die Anwendungsregel ab dem 1. Juli 2012.

Gas

Auszug "Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen in die Installateurverzeichnisse der Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg, Stand Februar 2017":

  • Fachkraftbefähigung, Voraussetzungen für die Eintragung in das entsprechende Installateurverzeichnis Gas/Wasser
  • Anstellungsvertrag für die verantwortliche Fachkraft (nicht erforderlich, wenn der Firmeninhaber selbst die Fachkraft ist)
  • Handwerksrolleneintragung/IHK- Eintragung
  • Anzeige des Gewerbes bei der zuständigen Behörde (Gewerbeanmeldung)
  • Ordnungsgemäß eingerichtete Werkstatt bzw. Werkstattwagen einschließlich Werkstattausrüstung gemäß den jeweils geltenden Richtlinien und Grundsätzen

Das gesamte Merkblatt finden Sie hier. (Dok: Merkblatt Eintragung von Installation.)

Eintragung von Installationsunternehmen in die Installateurverzeichnisse der Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg (Quelle: LIA BW/LIA BY)

  • Anlage 1: Dok: Matrix zur fachlichen Vorraussetzung…
    Matrix zur fachlichen Voraussetzung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis Gas/Wasser (Quelle: LIA BW/LIA BY)
  • Anlage 2: Dok: Antrag auf Eintragung in das Installateurverz.
    Mustervorlage Antrag zur Eintragung (Quelle: LIA BW/LIA BY)
  • Anlage 3: Dok: Mustervertrag Netzbetreiber
    Vertrag NB/IU (Quelle: LIA BW/LIA BY)
  • Anlage 4a: Dok: Mustervorlage Werkstatabnahme / Besichtig.
    Mustervorlage Werkstattabnahme Besichtigungsbericht (Quelle: LIA BW/LIA BY)
  • Anlage 4b: Dok: Mustervorl. Selbstbestätigung durch Fachkr.
    Mustervorlage Selbstbestätigung für verantwortliche Fachkraft (Quelle: LIA BW/LIA BY)
  • Anlage 5: Dok: Mustervorlage installateurausweis (Textvorl.)
    Mustervorlage Installateurausweis (Quelle: LIA BW/LIA BY)

Erdgas-Brennwerttechnik ist eine Weiterentwicklung der Niedertemperaturtechnik. Neben der Wärmegewinnung wird auch die Abgaswärme für das Heizsystem genutzt und so ein sehr hoher Nutzungsgrad erreicht - das senkt deutlich den Energieverbrauch und entlastet die Umwelt. Weitere Vorteile: Der geringe Platzbedarf und die vielseitigen Aufstellungsmöglichkeiten. Siehe PDF.

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