Netznutzung Strom

Netznutzung Gas

Synthetisches Lastprofilverfahren

Die EGT Energie GmbH verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile). Zur Anwendung kommen dabei das synthetische Lastprofilverfahren nach TU München sowie EGT-eigene Profile.

Das Verfahren ist im „BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden - Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ beschrieben.

Die Parameter A, B, C und D sowie auch weitere Informationen stellen wir in der, gemäß der Kooperationsvereinbarung, bundesweit einheitlichen Tabelle "SLP Gas verfahrensspezifische Parameter" wie folgt zum Herunterladen zur Verfügung:

SLP_Gas_Verfahrenssp_Parameter_ab 01.10.2021

Veröffentlichungspflichten

Hier veröffentlichen die EGT Unternehmensgruppe Insiderinformationen entsprechend der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelmarktes (REMIT).

Here the EGT Unternehmensgruppe publishes insider information according to Art. 4 (1) of REMIT (EU-Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency).

 

Derzeit liegen keine Insider-Informationen nach Art. 4 (1) der REMIT vor. 

Currently there are no insider information according to Art. 4 (1) of REMIT.

Qualitätsmanagement/Kundenservice

Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde,
wir arbeiten stets daran, Ihnen den besten Service rund um unsere Leistungen zu bieten. Dafür ist es natürlich sehr wichtig, dass wir Ihre Meinung (Fragen, Anregungen, Verbesserungsvorschläge) kennen. Dafür können Sie sich einerseits an unser zentrales Qualitätsmanagement bzw. unseren Kundenservice wenden oder direkt an Ihren bekannten Ansprechpartner. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Hinweis und Kontaktdaten:
Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit den Energienetzen wie z. B. Strom-/Gas-Hausanschluss, Netznutzung, etc. können an unser Qualitätsmanagement gerichtet werden, per

Post: EGT Energie GmbH, Qualitätsmanagement,
Schonacher Str. 2, 78098 Triberg
Telefon 0 77 22/9 18-2 00
Fax 0 77 22/9 18-1 30
E-Mailenergie@egt.de

 

Sollten wir zu unserem Bedauern keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung für Ihr Anliegen finden, können Sie sich als Haushaltskunde an den "Verbraucherservice der Bundesnetzagentur" oder die "Schlichtungsstelle Energie" wenden.

Rechtliche Informationen zur Vorgehensweise bei Beanstandungen:
1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an das Qualitätsmanagement der EGT Energie GmbH - Kontaktdaten siehe oben.

2. Ein Haushaltskunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstr. 133
10117 Berlin
Mo. - Fr. 10:00 - 16:00 Uhr
Telefon (0) 30/ 27 57 240 - 0
E-Mailinfo@schlichtungsstelle-energie.de
Homepagewww.schlichtungsstelle-energie.de

 

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001 / 53105 Bonn
Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Telefon: (0)30 / 22 48 0 - 500 oder (0)18 05 / 10 1000 –

Bundesweites Infotelefon
(Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
Fax 030 / 22 48 0 - 3 23
E-Mailverbraucherservice-energie@bnetza.de

Auskunftsverlangen gemäß Art. 15 DSGVO

Formular zu Beantragung des Auskunftsverlangens